Schuldnerberatung Buchholz

Wir sind als geeignete Stelle gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO anerkannt!

Kosten

Was kostet die Schuldnerberatung ?

Die Erstberatung ist grundsätzlich für Alle kostenlos.

Wir sind als geeignete Stelle gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO anerkannt, so dass die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungs-verfahrens für beratungshilfefähige Personen, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben, durch das Land Niedersachsen gefördert wird.

Sofern eine Förderung durch das Land Niedersachsen für Sie nicht möglich ist, werden die Kosten gemäß RVG Anlage 1.2.5 Abschnitt 5 Beratungs-hilfe Nr. (2503 bis 2508) berechnet.

Informationen zur Beratungshilfe enthält die vom Bundesministerium für Justiz herausgegebene Broschüre „Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe“

Sie können sich hier vorab auch selbst informieren, ob Sie für die Beratungshilfe (Prozeßkostenhilfe) möglich ist.

http://www.pkh-rechner.de/